Als Skipper haben Sie an Bord eine besondere Verantwortung. Als Verantwortlicher für Boot und Crew müssen Sie stets den Überblick behalten. Damit auch Sie Ihren Törn genießen können, bieten wir über unsere Partner ausgewählte Versicherungspakete an, mit dem Sie mit gutem Gewissen und bestens versichert in See stechen können. Die erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung, Charterkautions-Versicherung, Reiserücktrittskosten-Versicherung und Reisepreisabsicherung können Sie einzeln oder z.T. auch in Paketform abschließen. Den genauen Inhalt der Versicherungspakete entnehmen Sie bitte der Beschreibung.
Versicherungsangebote von unserem Partner Schomacker (*)
Erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung für private Skipper
In der Regel sind alle Charterschiffe sowohl Haftpflicht- als auch Kasko versichert.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass der Yachthaftpflicht- oder Kaskoversicherer in bestimmten Fällen nicht leistet oder die Deckungssummen bzw. der Vertragsumfang nicht ausreichen. Bereits einige wenige Beispiele verdeutlichen, warum jeder Skipper über eine erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung verfügen sollte:
Bei der Einfahrt in den Yachthafen übersieht der Skipper eine einlaufende Yacht, es kommt zur Kollision. Die Haftpflichtversicherungssumme der Charteryacht reicht nicht aus, den an der havarierten Yacht entstandenen Schaden zu begleichen. Die Deckungslücke schließt Ihre Skipperhaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis Euro 2.000.000,00 deckt.
Während eines Törns kentert die Charteryacht im Sturm. Ein Crewmitglied kann nicht mehr gerettet werden. Die Angehörigen verklagen den Skipper, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Yachthaftpflichtversicherung der Charteryacht deckt keine Ansprüche der Mitreisenden gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden (über Euro 150,00) bis Euro 2.000.000,00, sofern diese durch einen Fehler eines anderen Crewmitgliedes oder des Skippers bedingt sind.
Auch das kann Ihnen passieren: Die Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Der Eigentümer fordert von Ihnen den Ersatz dieses Schadens. Derartige Schadensereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von Euro 550.000,00 mit einer Selbstbeteiligung von Euro 2.500,00 - nach Kaution - im Rahmen unserer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung versichert.
Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muß, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, so ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu Euro 20.000,00 mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.
Die erweiterte Skipperhaftpflichtversicherung deckt als Ihr Vertragspartner die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Schützen Sie sich und Ihre Mitversicherten Crewmitglieder vor unkalkulierbaren Risiken durch den Abschluß unserer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung.
Die Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Während des Versicherungsjahres besteht Versicherungsschutz für Schiffsführungen/Charterungen bis zu insgesamt sechs Wochen Dauer. Die Schiffsführungen/Charterungen müssen nicht vorher angezeigt werden. Auf Anfrage ist eine Erweiterung möglich.
Reiserücktrittsversicherung
Für jede Crew ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung aufgrund der doch teilweise beträchtlichen Charterkosten sehr zu empfehlen. Hierfür bieten wir Ihnen ein spezielles Konzept der "Reiserücktrittskostenversicherung für gecharterte Sportyachten" zu besonders günstigen Konditionen an. Neben der gängigen Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, den nachgewiesenen Reiserücktrittskosten und nicht in Anspruch genommener Kosten (Umbuchungen, Flug, Hotel, Transferkosten etc.), gewährleistet die Versicherung Ihnen und Ihrer Crew eine Rundumabsicherung vor Antritt und während der Reise. Versichert ist jedes Crewmitglied, welches im Antrag und der Police genannt ist. Beim Eintritt des Schadenfalls eines Crewmitgliedes ist dieses somit bis zur Höhe des anteilig gemeldeten Reisepreises versichert. Bei Ausfall des allein zur Führung der Yacht berechtigten Skippers, kann die Leistung für alle im Versichertenschein aufgeführten Crewmitglieder in Anspruch genommen werden. Sofern die restlichen Crewmitglieder mit einem Ersatzskipper fahren wollen wird das Honorar von der Versicherung getragen, wenn dies zur Minderung des Schadens beiträgt. Die Versicherung kann nur innerhalb von 14 tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Versicherter ist nur, wer im Antrag/Versicherungsschein namentlich mit seiner (anteiligen) Versicherungssumme (Charter-/Reisepreis) aufgeführt ist.
Im Rahmen der "Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV)" nebst Klauseln, Sonderbedingungen sowie den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes wird Versicherungsschutz geboten, für:
Die dem Charterunternehmen oder einem anderen bei Nichtantritt der Reise vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
Bei Abbruch der Reise oder bei nachträglicher Rückkehr zusätzlich entstandenen, nachgewiesenen Rückreisekosten.
Zusätzliche Aufwendungen für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern diese bei Bildung der Versicherungssumme berücksichtigt wurden), z. B. Flug-, Hotel- und/oder Transferkosten
Kautionsversicherung
Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von Ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat.
Versichert ist der Einbehalt der Kaution gecharterter Yachten aufgrund aller Gefahren, denen die gecharterte Yacht während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist. Schiffsunfall, Sinken, Brände, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Seebeben oder sonstige Naturkatastrophen, Diebstahl oder Raub.
Warum sie bei uns besser chartern, erfahren sie auf der Yachtcharter Site